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Gesundheit Fachbereich Gesundheit - Phase 3 - "Nach der Asyl-Entscheidung"

Gemeinschaftsunterkünfte sind verpflichtet, bestimmte Erkrankungen zu melden. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn die Gemeinschaftsunterkunft von den Betroffenen davon erfährt. Für andere Erkrankungen besteht eine Meldepflicht durch die niedergelassenen Ärzte und Labore.

Bei psychischen Beeinträchtigungen führt der Fachbereich Gesundheit auf Wunsch der Betroffenen eine wohnortnahe und aufsuchende Beratung durch.

Er organisiert psychoedukative Angebote in den Gemeinschaftseinrichtungen.

Dem Fachbereich Gesundheit obliegt die kommunalhygienische Beaufsichtigung sämtlicher Gemeinschaftsunterkünfte.