Sprungziele
Inhalt

Haus- und Geschäftsmüll

Alte Schuhe, Filzstifte, Kleiderbügel, Babywindeln und, und, und... Alle diese Restabfälle entsorgen Sie im Haus- und Geschäftsmüll. Dazu können Sie im Landkreis Oberhavel Tonnen verschiedener Größen nutzen.

Die Entsorgungstermine (Abfuhrtermine) finden Sie im Tourenplan der AWU Oberhavel GmbH.

Im Landkreis Oberhavel sind für die Entsorgung von Haus- und Geschäftsmüll gemäß § 14 Abfallentsorgungssatzung Abfallbehälter in den folgenden Größen zugelassen (nach DIN EN 840):

  • 120 Liter (maximal 60 Kilogramm Füllgewicht)
  • 240 Liter (maximal 120 Kilogramm Füllgewicht)
  • 1.100 Liter (maximal 450 Kilogramm Füllgewicht)

Käuflich zu erwerben sind die Restabfallbehälter in Baumärkten und bei der AWU Abfallwirtschafts-Union Oberhavel GmbH. Alle Restabfallbehälter müssen mit einem zugelassenen Transponder zur elektronischen Erkennbarkeit (Identchip) sowie einer Behälternummer versehen sein. Restabfallbehälter ohne Transponder werden nicht geleert.

Die Ausrüstung mit Transpondern können Sie beim Landkreis Oberhavel, Fachdienst Umweltschutz und Abfallbeseitigung mittels Formular beantragen. Die AWU baut diese ohne zusätztliche Kosten vor Ort ein. Restabfallbehälter der AWU sind bereits entsprechend ausgerüstet.

Die Erhebung des Arbeitspreises für die Entsorgung von Restabfällen erfolgt auf der Grundlage der geltenden Gebührensatzung und richtet sich nach der Behältergröße und der Anzahl der Entleerungen.

Bereitstellungshinweise

Bei der Bereitstellung der Restabfallbehälter beachten Sie bitte folgende Hinweise:
  • Abfallbehälter sind frühestens am Vorabend, spätestens jedoch am Leerungstag bis 06.00 Uhr mit geschlossenem Deckel bereitzustellen.
  • Stellen Sie den Abfallbehälter parallel zur Straße, mit den Rädern Richtung Grundstück.
  • Der Abstand zum Fahrbahnrand sollte nicht mehr als 1 Meter betragen.
  • Zwischen Abfallbehälter und Fahrbahn dürfen sich keine Hindernisse befinden.
  • Das Abstellen von Abfällen neben den Behältern ist unzulässig.
  • Das Einpressen oder Verdichten von Abfällen ist nicht erlaubt (§ 20 Abs. 2 Abfallentsorgungssatzung).
  • Füllen Sie keine heiße Asche in den Behälter.

Die Entsorgung erfolgt 14-tägig laut Tourenplan. Bitte vermeiden Sie bei der Rücknahme des Abfallbehälters Verwechslungen, da die Gebühren sonst nicht korrekt erhoben werden können.

Standortwechsel bei Umzug

Die Restabfallbehälter sind grundsätzlich durch den Eigentümer des Grundstückes bereitzustellen. Gehören Ihnen als Mieter die Restabfallbehälter und Sie nehmen diese bei Umzug mit, so müssen Sie den Standortwechsel dem Landkreis Oberhavel, Fachdienst Naturschutz, Umweltschutz und Abfallbeseitigung, schriftlich mit den folgenden Angaben anzeigen:
  • Bisheriger und neuer Standort (Grundstückseigentümer, Ort, Straße, Hausnummer, Behälternummer)
  • Stichtag des Standortwechsels

Sollten Sie den Behälter bei einem Umzug in einen anderen Landkreis mitnehmen, müssen Sie den Transponder durch die AWU kostenfrei entfernen lassen.

Hinweise für die Leerung im Winter

Bei Frost ist es möglich, dass Restabfallbehälter nicht vollkommen entleert werden können, da feuchte Abfälle schnell im Behälter festfrieren. Doch jeder Kippvorgang wird als Entleerung registriert. Treffen Sie daher entsprechende Vorkehrungen:
  • Geben Sie feuchte Abfälle nur gesondert verpackt in den Behälter.
  • Zerknülltes Zeitungspapier auf dem Tonnenboden und zwischen den Abfallschichten wirkt gut gegen ein Festfrieren.
  • Die Abfälle nicht unzulässig einpressen und verdichten.