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Inklusionsbeauftragte

Als Inklusionsbeauftragte widme ich mich der Umsetzung des Verfassungsrechts „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz). Ziel ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung unter weitgehender Normalisierung ihrer Lebensverhältnisse in allen Bereichen der Gesellschaft, beginnend bei der Erziehung und Ausbildung über die Teilnahme am Arbeitsleben, dem Verkehr, den Freizeit- und Ferienangeboten bis hin zum Wohnen im Alter. Daher bin ich Ansprechpartnerin für:
  • Individuelle Beratung, Unterstützung und Begleitung von Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen
  • Kooperation mit zuständigen öffentlichen und privaten Stellen
  • Initiieren von Maßnahmen zur gleichberechtigten Teilhabe und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen
  • Hinwirkung auf die Durchsetzung des Grundsatzes der Barrierefreiheit im Landkreis in den Bereichen Bau und Verkehr
  • Benachteiligungsverbot
  • Reaktion auf gesellschaftliche Veränderungsprozesse

Kontakte im Notfall

Hier finden Sie Hotlines und Beratungstelefone bei Notfällen:

* Frauennotruf
   Telefon 116016 (24 Stunden/gebührenfrei)

* Frauennotruf Oberhavel
   Telefon 0800 6648045 (24 Stunden/gebührenfrei)

* Hilfetelefon "Schwangere in Not"
   Telefon 0800 4040020 (24 Stunden/gebührenfrei)

* Nummer gegen Kummer für Erwachsene
   Telefon 0800 111 0550 (24 Stunden/gebührenfrei)

* Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche
   Telefon 116 111 (24 Stunden/gebührenfrei)

Weitere regionale Beratungs- und Hilfsangebote:

* Ärztlicher Bereitschaftsdienst im Krankenhaus Oranienburg
   Telefon 116 117

* Frauenhaus Oberhavel
   Telefon 03301 2084324

* Frauenberatungsstelle
   Telefon 03301 689-6950

* Demenz-Beratungsstelle
   Telefon 03301 689-6960

* Medizinische Soforthilfe und Spurensicherung nach Vergewaltigung
   (Oberhavel Kliniken) Telefon 03301 663017

* Opferberatung der Polizei
   Telefon 03301 8510

* Opferschutzbeauftragte Oberhavel
   Telefon 03302 803-1137

* Präventionsberatungsstelle der Polizei
   Telefon 03301 851-1080

* Opferhilfe Beratungsstelle Neuruppin
   Telefon: 03391 512300

* Weißer Ring (Opferhilfeverein)
   Telefon: 116 006 (gebührenfrei)

* Weißer Ring (regional)
   Telefon: 0151 5516-4717

* Fachstelle Gewaltprävention Brandenburg "Täterarbeit"
  Telefon 0331 281 281 27

* Notunterkunft für Obdachlose
   Hennigsdorf Telefon 03302 499-9921

* Drogen- und Suchtberatungsstellen des DRK
   Oranienburg Telefon 03301 397-8484
   Hennigsdorf Telefon 03302 801-645
   Gransee Telefon 0162 1822732

* Suchtberatungsstelle der Caritas
   Oranienburg Telefon 03301 57450
   Hennigsdorf Telefon 03302 228-663
   Gransee Telefon 0162 1822132

* Erziehungs- und Familienberatungsstellen
   Oranienburg/Hohen Neuendorf/Gransee Telefon 03301 530-107
   Hennigsdorf 03302 2051376
   Zehdenick 03307 310012

* Schwangerenkonfliktberatung 
   Oranienburg, Hennigsdorf Telefon 03301 201-945
   Zehdenick 03307 310012
   Gransee 03306 2037309

Beauftragte und Beratungsstellen

Landesbehindertenbeauftragte
Janny Armbruster
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg
Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon:0331 866-5014
https://masgf.brandenburg.de/masgf/de/start/beauftragte/landesbehindertenbeauftragte/

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Behindertenbeauftragter der Stadt Oranienburg
Holger Dreher
Behindertenbeauftragter
Haus 2 Raum 2.116
Schlossplatz 1
16515 Oranienburg

Telefon:03301 600-6013
Fax:03301 600-996013
https://oranienburg.de/Behinderung

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Behindertenbeauftragte der Stadt Hennigsdorf
Cornelia Behnke
Behindertenbeauftragte
Rathausplatz 1
16761 Hennigsdorf

Telefon:03302 877-119
Fax:03302 877-290
https://www.hennigsdorf.de/Rathaus/Verwaltung/Struktur

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Behindertenbeauftragte der Stadt Zehdenick
Elke Helm
Behindertenbeauftragte
im Rathaus - Am Markt 11
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick

Telefon:03307 4700-97
https://www.zehdenick.de/behindertenbeauftragter.html

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Behindertenbeauftragter der Gemeinde Oberkrämer
Bernd Ostwald
Perwenitzer Weg 2
16727 Oberkämer

Telefon:03304 3932-38
https://www.oberkraemer.de/leben-bildung/behindertenbeauftragter

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Behindertenbeauftragte im Amt Gransee und Gemeinden
Renate Bischof
Baustraße 56
16775 Gransee

Telefon:03306 29167
Integrations- und Teilhabebeauftragte der Stadt Hohen Neuendorf
Carolin Bloeck
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf

Telefon:03303 528 175

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Behindertenbeauftragte Hohen Neuendorf
Anne Wedemeyer
Oranienburger Straße 2
16540 Hohen Neuendorf


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Termine

Jahresplanung 2024 - SEKIS
Angebote für Selbsthilfegruppen und Interessierte vom Märkischen Sozialverien e.V. 

22.03.2024 // Einladung zum Treffen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung // 14 Uhr , Liebigstraße 4, 16515 Oranienburg

Hören ist der Schlüssel zur Kommunikation. Wir möchten einen Neustart wagen und Sie zu einem Gruppentreffen für Hörbeeinträchtigte einladen.
Das Treffen soll am 22.03.2024 um 14 Uhr im SEKIS-Gruppenraum in der Liebigstraße 4 in Oranienburg stattfinden  und dazu dienen, wieder eine Selbsthilfegruppe in Oranienburg zu etablieren.
In der Gruppe soll es um Ihre Belange gehen, um den Austausch, darum, was hörgeschädigte Menschen brauchen, welche Hilfsmittel es gibt und wie man sie anwenden kann. Was ist Ihnen wichtig? Welche Hilfen benötigen Sie? Herr Holländer vom DSB-Schwerhörigenverein Frankfurt (Oder) und Frau Eisenberger von der Selbsthilfekontaktstelle werden das Treffen begleiten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und würden uns freuen, wenn Sie diese Einladung auch an andere Interessierte weitergeben oder diese einfach mitbringen. Zur besseren Planung bitten wir um eine kurze Anmeldung per Tel.: 03301 6896945 oder per Mail an sekis@msvev.de.

Informationen und Wissenswertes

Beantragung der Gleichstellung

Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gelten im Berufsleben spezielle Regelungen. Informieren Sie sich über Voraussetzungen, Bestimmungen sowie Beantragung bei der Agentur für Arbeit.


Beantragung Schwerbehindertenausweis

Der Antrag zur Feststellung einer Behinderung ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg zu stellen.
Gerne können Sie einen Termin mit der Behindertenbeauftragten vereinbaren, um Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten. 

Hier gelangen Sie zum Antragsformular: Schwerbehindertenantrag

Landesamt für Soziales und Versorgung

Schwerbehindertenrecht

Postfach 10 01 23
03001 Cottbus


Beratung für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung

Landesamt für Soziales und Versorgung

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Lipezker Straße 45
Haus 5
03048 Cottbus


Antrag auf Leistungen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation

Bei der Deutschen Rentenversicherungen können Sie zum Beispiel Anträge auf Leistungen zur beruflichen oder medizinischen Rehabilitation auch für Kinder und Jugendliche stellen. Alle möglichen Anträge finden Sie hier.


Beantragung Schwerbehindertenparkausweis


Hilfe bei Kommunikation in Deutscher Gebärdensprache finden Eltern mit einer Hör- und Sprachbehinderung und minderjährigen Kindern bei der Landesdolmetscherzentrale Brandenburg

Landesdolmetscherzentrale Brandenburg

Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin/Brandenburg e.V.

Persiusstraße 1
14469 Potsdam


Clearingstelle als Vermittlerin zwischen Betroffenen, also Menschen mit Behinderungen, die Leistungsberechtigte in der Eingliederungshilfe sind (§ 99 SGB IX) und dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe hat ihre Arbeit seit dem 01.01.2020 aufgenommen.

Welche Aufgaben die Clearingstelle hat, wer, wann und wo man sich an sie wenden kann, ist im Infoblatt der Clearingstelle näher beschrieben. Gleiche Informationen finden Sie hier in Leichter Sprache:

Clearingstelle Information in Leichter Sprache

Informationen vom Deutschen Schwerhörigenbund

Hier können Sie regelmäßig Aktuelles vom Deutschen Schwerhörigenbund finden.

Pressemitteilung vom 11.03.2022 - Optimale Unterstützung für Hörbehinderte

Informationen in Leichter Sprache

Menschen mit und ohne Behinderungen sollen gleichermaßen ohne größere Probleme zum Beispiel Gebäude, Verkehrsmittel, kulturelle Angebote oder Dienstleistungen nutzen können. Dies behinhaltet auch, behördliche Informationsmaterialien lesen und verstehen zu können. Das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) hält zu unterschiedlichen Themen Informationsmaterial in leichter Sprache vor.

Die Leichte Sprache bietet Menschen mit und ohne Behinderung die Möglichkeiten, Zugang zu Informationen durch besonders leichter und verständlicher Ausdrucksweise unterstützt mit Bildern zu erhalten. Nicht nur Menschen mit Behinderung oder mit Lern-Schwierigkeiten brauchen Leichte Sprache. Auch Menschen die nicht so gut lesen können, ältere Menschen oder Menschen, für die Deutsch nicht die Mutter-Sprache ist.

Flyer in Leichter Sprache:

Schwerbehindert - was kann ich tun?

Leistungen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen - Merkblatt

Merkzeichen

Rund-Funk-Beitrag

Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Weitere Flyer finden Sie unter Publikationen beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV).

Clearing-Stelle Information in Leichter Sprache

Förderungen / Zuschüsse

Verlängerung der Förderrichtlinie für den Abbau von Barrieren bei vorhandenem Wohnraum

Bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) können Anträge zur Förderung zur Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen gestellt werden. Für bauliche Maßnahmen und Höhen überwindende Hilfsmittel unterstützt das Land die betroffenen Menschen und ihre Haushaltsmitglieder weiterhin mit Zuschüssen bis zu 26.000 Euro. Das gilt für Mieter oder Vermieter von Mietwohnungen wie auch für Eigenheimbesitzer gleichermaßen. Förderberechtigt sind schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 %. Hierzu zählen insbesondere Personen, denen das Merkzeichen aG, G, Bl oder Gl zuerkannt wurde sowie Personen mit progressiv verlaufenden chronischen Erkrankungen und Personen mit Heimdialyse. 

Baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung sind zum Beispiel:
• Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen
• Einbau automatischer Türöffner, Notruf- und Gegensprechanlagen
• bauliche Veränderungen in Küche und Bad zum Abbau von Barrieren
• bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung
• Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes, im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen
• Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden.

Gefördert wird darüberhinaus der Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Rampen. Diese müssen hierbei den Anforderungen nach DIN 18040 entsprechen.

Der Zuschuss kann bis zu 90% der anerkannten förderfähigen Kosten betragen. Der Höchstsatz je Wohnung beträgt:
• 12.000 EUR für bauliche Maßnahmen
• 14.000 EUR für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern.

Den Förderantrag, die Richtlinie sowie weitere Informationen zu Fördervoraussetzungen usw. stellt die ILB online zur Verfügung.

Die Behindertenbeauftragte des Landkreises berät nach Terminvereinbarung zu den Fördermöglichkeiten und unterstützt bei der Antragstellung.

Statistik

Freizeitangebote