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Datum: 14.02.2020

Bundesweite Masernimpfpflicht: So wird sie in Oberhavel umgesetzt

Ab dem 01.03.2020 sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder gegen die hochansteckende Infektionskrankheit impfen zu lassen

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist Ziel des Masernschutzgesetzes, das im November 2019 im Bundestag beschlossen wurde. „Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in Kindergarten oder Schule die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen“, erklärt Amtsarzt Christian Schulze.

Gleiches gilt für nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind. Dazu zählen zum Beispiel Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal. Auch Asylbewerber und Flüchtlinge müssen bei einer Neuaufnahme den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in einer Gemeinschaftsunterkunft aufweisen.

„Da kommt viel Arbeit auf die Ärzte und das Gesundheitsamt in Oberhavel zu. Zunächst sind die Betreiber von Kindertagesstätten, Schulen und Einrichtungen mit medizinischem Personal in der Pflicht. Das Gesundheitsamt wird dann die Umsetzung kontrollieren“, erläutert Schulze. Der Nachweis gegenüber einer Kindertageseinrichtung kann durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder – insbesondere bei bereits erlittener Krankheit – ein ärztliches Attest erbracht werden. Für alle 2.200 Schulanfänger, die derzeit ihre Einschulungsuntersuchungen durchlaufen, erfasst der Fachbereich Gesundheit den allgemeinen Impfstatus. Insbesondere der Masernimpfschutz muss zum Schulbeginn ausreichend sein“, informiert der Amtsarzt. Eltern werden gegebenenfalls über fehlende Impfungen informiert, die baldmöglichst beim Kinder- und Jugendarzt nachgeholt werden sollten.

Kinder, die schon jetzt im Kindergarten und in der Schule oder in anderen Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden, müssen den Nachweis bis zum 31.07.2021 erbringen. Ebenfalls möglich ist die Bestätigung einer zuvor besuchten Einrichtung, dass ein entsprechender Nachweis bereits dort vorgelegen hat.

Entsprechendes gilt für Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen, wie zum Beispiel in Krankenhäusern oder Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen oder nachweisen, die Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

Ordnungsgeld droht

Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, droht schlimmstenfalls ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Die Geldbuße kann auch gegen die Leitungen der Einrichtungen verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Ein Bußgeld kommt auch gegen nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen und Asylbewerberunterkünften sowie gegen nicht geimpfte Bewohner solcher Unterkünfte in Betracht.

Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist, müssen dies durch ein entsprechend aussagefähiges Facharzt-Attest (Immunologe etc.) gegenüber dem Gesundheitsamt belegen, das dann eine gebührenpflichtige Amtsärztliche Bescheinigung zur Ausnahme ausstellt.

Über Masern

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 insgesamt 12.352 Masernfälle gemeldet. 2019 wurden in Deutschland bis Mitte Oktober bereits 501 Fälle registriert. Im gesamten Jahr 2018 betrug die landesweite Zahl der gemeldeten Erkrankungen 544 Fälle. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit – anders als vielfach angenommen – keine „harmlose Kinderkrankheit". Den besten Schutz vor Masern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann ein Gemeinschaftsschutz erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Ab dem 01.03.2020 sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder gegen Masern impfen zu lassen.

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