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Datum: 21.08.2019

Hennigsdorf: Behelfsbrücke kommt ohne Planfeststellungsverfahren

Protest von Landkreis und Stadt Hennigsdorf trägt Früchte/Abstimmungsgespräche für den Bau der Behelfsbrücke für Ende August geplant

Ende April schlugen die Wellen in Hennigsdorf hoch: Das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde hatte gegenüber der Öffentlichkeit kundgetan, dass der seit langem erforderliche und bekannte Neubau der Straßenbrücke über die Havel-Oder-Wasserstraße in Hennigsdorf entgegen der erfolgten Abstimmungen ohne die Errichtung einer Ersatzbrücke vorgenommen werden soll. Dies hätte eine mindestens neunmonatige Vollsperrung dieser essentiellen Lebens- und Verkehrsader bedeutet.

Landrat Ludger Weskamp, sein Stellvertreter Egmont Hamelow, Hennigsdorfs Bürgermeister Thomas Günther, der Präsident der Industrie- und Handelskammer Potsdam, Peter Heydenbluth sowie der Geschäftsführer der Oberhavel Holding und Wirtschaftsförderungs-gesellschaft WInTO GmbH, Andreas Ernst, haben darauf am 24.04.2019 vor Ort eine gemeinsame Erklärung mit der Forderung nach einer Behelfsbrücke unterzeichnet. Diese Erklärung wurde an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, das Land und das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Eberswalde übermittelt.

Dieser Einsatz hat Früchte getragen: Die Planfeststellungsbehörde hat auf Antrag des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Eberswalde eine Neubewertung der Planstellungsbedürftigkeit vorgenommen und ist nun zu dem Ergebnis gekommen, das kein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes teilt dem Landkreis und der Stadt Hennigsdorf in seinem Schreiben mit, dass dies vor allem vor dem Hintergrund geschieht, weil „keine wesentlichen Änderungen in Bezug auf die lichte Durchfahrtshöhe und -breite vorgenommen werden. Durch die Beibehaltung der Straßengradiente verringern sich die Eingriffsbereiche in Natur und Landschaft gegenüber dem bisher geplanten Überbau“.

Heißt im Klartext: Statt der gewölbten (gevouteten) Rahmenbehelfsbrücke, die ein Planfeststellungsverfahren nach sich gezogen hätte, wird nun ein Vierendeel-Träger favorisiert. Der Vierendeel-Träger ist ein Tragelement der Baustatik aus einem Stahlverbund, der nur horizontale Stäbe und vertikale, zueinander parallele Riegel oder Pfosten besitzt, die in den Ecken zu einem steifen Rahmen verbunden werden. Dies hat für die Brücke in Hennigsdorf den Vorteil, dass der komplette Überbau neben der vorhandenen Straße vorgefertigt und nach Herstellung der Widerlager und Rampen in seine endgültige Lage verschoben werden kann. „Somit stünde Ende 2020 ein Überbau zur Verfügung, der bei plötzlichem Versagen der bestehenden Brücke eingesetzt werden kann. Der Gleiche Überbau kann auch als ‚Behelfsbrücke‘ in der Behelfsumfahrung genutzt werden“, informiert die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes weiter.

„Wir sind froh, dass unsere Forderung auf Bundesebene gehört wurde. Natürlich kommen der Landkreis und die Stadt Hennigsdorf dem Wunsch nach einem Termin zur Abstimmung der weiteren Vorgehensweise gerne entgegen. In Kürze werden sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um die Gesamtbaumaßnahme zu erläutern und die nun benötigten Unterlagen, die für eine Beteiligung der Unteren Wasser- und Naturschutzbehörde unabdingbar sind, auf den Weg zu bringen“, so Landrat Ludger Weskamp.

Thomas Günther, Bürgermeister der Stadt Hennigsdorf, ist ebenso erleichtert über die neue Entwicklung: „Mein Dank gilt vor allem der Bürgerinitiative, die viele hundert Unterschriften gegen eine neunmonatige Vollsperrung gesammelt hat. Jetzt muss vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ein möglichst konkreter Zeitplan für die einzelnen Schritte des Brückenneubaus vorgelegt werden.“

„Die Kreisverwaltung und ihre Behörden werden schnellstmöglich und umfassend zuarbeiten, um den Ersatzbau zügig zu realisieren", verspricht auch Vizelandrat und der zuständige Dezernent, Egmont Hamelow.

Der Einsatz hat sich gelohnt: Im April 2019 unterzeichneten Vertreter aus Politik und Wirtschaft vor Ort eine gemeinsame Erklärung mit der Forderung nach einer Behelfsbrücke.

© Landkreis Oberhavel